Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildautoren
Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentum von Bildern
Die von dem Bildautor hergestellten und/oder zur Nutzung angebotenen Bilder sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Jede Vervielfältigung,Verbreitung, Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Bilder bedarf der Zustimmung des Bildautors. Die Bilder dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und nur in dem vereinbarten Umfang genutzt werden. Werden bei Vertragsabschluss die Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet oder wird der Nutzungsumfang nicht festgelegt, so bestimmt sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem Vertragszweck, den der Auftraggeber bei der Auftragserteilung erkennbar gemacht hat. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlages, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und müssen vom Bildautor unterzeichnet sein. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Bearbeitung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
Digitale Bildverarbeitung
Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder stellt eine Vervielfältigung dar, die der Zustimmung des Bildautors bedarf.
Werden herkömmliche Bilder dem Auftraggeber zum Zwecke der Vervielfältigung überlassen, so umfasst das Vervielfältigungsrecht nicht das Recht zur Digitalisierung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Erteilt der Bildautor die Zustimmung zur Digitalisierung seiner Bilder, so dürfen die Bilddaten nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber. Dasselbe gilt für die Speicherung von Bilddaten auf CD-ROM, DVD, Festplatte oder ähnlichen Datenträgern.
Haftung und Schadensersatz
Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vereinbarten, oder, mangels Vereinbarung, des dreifachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch € 1000.- pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Produktionsvertrages ist die Herstellung von Bildern entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an Gestaltungsberatungen und die Entwicklung von Konzeptionen sind eigenständige Leistungen des Bildautors. Sie können von ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erstellten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich erwünscht sind. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.—–
Auftragsabwicklung und Stornierung des Auftrages
Der Auftraggeber hat die für die Aufnahmearbeiten benötigten Objekte und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach Abschluss der Produktion wieder abzuholen. Der Auftraggeber darf dem Bildautor nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus Verletzung dieser Pflicht resultieren. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten (z.B. Fotomodell, Stylist) in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten (z.B. Anmietung von Studio, Geräten, Requisiten) abgeschlossen werden, so darf der Bildautor die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen, wenn dieser ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt. Soweit der Bildautor solche Verträge im eigenen Namen abschließt, hat ihn der Auftraggeber von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten freizustellen. Produktionstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Bildautor gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden. Die vereinbarte Produktionszeit ist angemessen zu verlängern, wenn sie aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.—– Zusatzleistungen, insbesondere die Anfertigung weiterer Bilder auf Verlangen des Auftraggebers, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Soweit der Bildautor im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Verträge mit Dritten abschließt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und Unternehmen. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich ,dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit sind gelieferte Datenträger von Seiten des Empfängers (Agentur, Kunde oder Verwerter) zu prüfen. Sollte 14 Tage nach Erhalt der Datenträger keine Beanstandung beim Absender eingegangen sein, gelten diese als einwandfrei. Der Empfänger ist zur Sicherung der Daten auf seinem System selbst verpflichtet. Nachträgliche Datenbestellungen sind mit Folgekosten verbunden.
Honorar und Nebenkosten
Der Auftraggeber hat zusätzlich die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle). Dazu gehören auch die Kosten und Spesen für Reisen, die der Bildautor nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags unternimmt. Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Bildautor angefallen sind. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämlicher Nebenkosten.
Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.
Gerichtsstand: Hamburg – Deutschland